Luzerner Kantonsblatt
Das Luzerner Kantonsblatt ist das amtliche Publikationsorgan des Kantons Luzern und erscheint wöchentlich am Samstag.
Es enthält Beschlüsse und Mitteilungen der kantonalen Behörden, Gerichte und Anstalten, der Gemeinden, des Bundes, der Kirchen sowie anderer Kantone. Es führt auf, wer in den Gemeinden Land verkauft oder erworben hat, publiziert Bebauungspläne, Planauflagen und Konzessionsgesuche und Bauausschreibungen. Ferner sind alle offenen Verwaltungsstellen und Stellen bei Gericht in Sammelrubriken ausgeschrieben. Mit dem Luzerner Kantonsblatt ist man Woche für Woche aus erster Hand informiert über das Geschehen im Kanton.
Das Jahresabo kostet
| Abo A |
ohne
Beilage |
CHF
102.- |
| Abo B |
mit Luzerner
Gerichts- und Verwaltungsentscheiden (LGVE) |
CHF
132.- |
| Abo C |
mit LGVE und den
Verhandlungen des Grossen Rats |
CHF
152.- |
Für Inserentinnen und Inserenten ist der Adressatenkreis sehr
attraktiv: Zu den Abonnenten gehören die Baubranche,
Architekten/Ingenieure, Treuhand- und Immobilienfirmen,
Anwaltsbüros, Gemeindebehörden, Schulen und Grossratsmitglieder. Im
weitern liegt das Luzerner Kantonsblatt in sämtlichen
Gastwirtschaftsbetrieben im Kanton Luzern auf.
| Abos und
Inserate |
LZ Fachverlag AG, Maihofstrasse
76, Postfach, 6002 Luzern
info@lzfachverlag.ch
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| Redaktion
Allgemeiner Teil |
Staatskanzlei, Redaktion
Kantonsblatt, Bahnhofstrasse 15, 6006 Luzern
kantonsblatt@lu.ch
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| Redaktion
Gerichtlicher Teil |
Obergerichtskanzlei,
Hirschengraben 16, 6002 Luzern
og@lu.ch |
http://www.lu.ch/index/staatskanzlei/kantonsblatt.htm
Mediadaten 2012